Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO

Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Unser GTÜ-Prüfingenieur nimmt unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.