Gasanlagenprüfung nach DVGW G607

Wir, als Sachkundige des Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), führen für Sie an Ihrem Wohnwagen und Wohnmobil die Gasanlagenprüfung an Kochstellen, Warmwasseraufbereitern, Heizungen etc. nach dem Arbeitsblatt G607 durch. Die Prüfung beinhaltet unter anderem eine Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage sowie das Überprüfen der Zündsicherungen an sämtlichen im Fahrzeug eingebauten Zündsicherungen. Die Prüfung nach DVGW G607 durch unseren sachkundigen Mitarbeiter ist nicht zu verwechseln mit der Gasanlagenprüfung für den Antrieb von Fahrzeugen (Autogas).

Tipp:

Wohnmobile benötigen alle zwei Jahre eine Gasanlagenprüfung G607. Eine gültige Gasanlagenprüfung ist im Rahmen der amtlichen Hauptuntersuchung, welche wir ebenfalls in unserem Haus durchführen, durch den Halter nachzuweisen.

Wohnwagen benötigen die Gasanlagenprüfung G607 für die erfolgreiche Durchführung einer amtlichen Hauptuntersuchung, welche wir ebenfalls in unserem Haus durchführen, nicht. Jedoch empfiehlt sich auch hier die regelmäßige Durchführung, um einer Verwehrung des Stellplatzes seitens des Campingplatzbetreibers zu vermeiden.

Wir, als Sachkundige des DVGW, überprüfen Ihre Gasanlage nach dem Arbeitsblatt G607 und erteilen Ihnen, bei einer intakten Gasanlage, die Plakette für zwei Jahre. So brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, ob Sie auf einen Campingplatz dürfen oder nicht. Zudem dient es Ihnen und Ihrer Familie zur eigenen Sicherheit.

Bei der Auslieferung eines Neufahrzeuges erhalten Sie i.d.R. ein Prüfbuch über das Erstabnahmeprotokoll der Gasanlage. In diesem Prüfbuch werden die folgenden Wiederholungsprüfungen, aber auch Änderungen der Gasanlage eingetragen. Sollten Sie Ihr Prüfbuch nicht mehr finden oder kein Prüfbuch erhalten haben, stellen wir Ihnen gerne im Rahmen der Gasprüfung ein neues Prüfbuch aus.

Tipp:

Gas ist geruchlos und schwerer als Luft, somit sammelt es sich auf dem Boden. Dem Gas ist ein leicht flüchtiger Geruchsstoff beigemischt, dieser ist zuständig für den typischen Gasgeruch, den wir wahrnehmen. Bei Gasgeruch:

– Flaschen zudrehen
– den Raum gut lüften
– keine Funken, z.B. durch Betätigung eines Schalters erzeugen.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Gasflasche zur Gasanlagenprüfung mitbringen.