Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

In der Regel alle zwei Jahre führen Sie Ihr Fahrzeug bei uns oder einem unserer Mitbewerber zur Hauptuntersuchung vor. Für manchen Halter mag das mit unangenehmen Gefühlen verbunden sein, ob der erwarteten Kosten und des Zeitaufwands. Sie sollten aber bedenken, dass wir bei der Hauptuntersuchung nicht nur die Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeugs überprüfen, weil es der Gesetzgeber eben so verlangt. Die meisten der Prüfpunkte haben konkret das Ziel, für mehr Sicherheit auf der Straße zu sorgen. Sowohl, um den Unfall zu vermeiden als auch um evt. Folgen zu mindern. Während in Deutschland der Anteil der wegen technischer Probleme verursachten Unfälle bei unter 1 % liegt, beträgt diese Quote in Ländern ohne Kfz-Überwachung zwischen 8 % und 14 % (laut BMV). Darüber hinaus weisen wir Sie auf Verschleißerscheinungen hin, so dass sie Maßnahmen ergreifen können, bevor teure Folgeschäden auftreten, z. B. bei eingerissenen Achsgelenkmanschetten.
Wir tun unser Bestes, um Ihre wertvolle Zeit nicht mehr zu beanspruchen als unbedingt nötig. Die Qualität unserer Dienstleistung darf darunter jedoch nicht leiden.